Den Verein trifft nach DS-GVO die Pflicht, die Grundzüge der
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung schriftlich festzulegen. Aufgrund der
Begrenzung des Datenzugriffs auf weit weniger als 2 Personen muss kein
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt werden werden. Ebenso wenig findet eine
Datenschutzfolgeabschätzung statt auf Grund des Fehlens eines relevanten Risikos.
Persönliche Daten: Erfasst werden die elementaren Daten der
Vereinsmitglieder mit Name, Vorname, ggfs. Titel, Anschrift, email-Adresse und
die Höhe des Mitgliedsbeitrages bzw. der Spende, sowie die Bankverbindungsdaten
bei erteilter Einzugsermächtigung
Erhebung: Die Daten
werden bei Eintritt des Mitgliedes in den Verein erhoben. Gegebenenfalls auf
Anfrage/Mitteilung des Mitgliedes bei Änderungen angepasst. Das Mitglied wird
bei Aufnahme über seine Rechte nach dem Datenschutzgesetz aufgeklärt. Die
Erhebung erfolgt aus den Angaben des Aufnahmeformulares.
Speicherung: Die
Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt lediglich
durch den 1.Vorsitzenden des Vereins und den/die Schatzmeister(in). Andere
Mitglieder, Vorstände oder vereinsfremde Personen haben keinen Zugriff auf die
Daten. Diese sind auf Servern der Klinik Günzburg in gesicherten Bereichen, die
nur den beiden genannten Personen zugänglich sind und mit Username und Password
vor unerlaubtem Zugriff geschützt sind gespeichert. Die verwendeten Computer
sind darüber hinaus durch tgl. aktualisierte Virenschutzprogramme und Firewalls
entsprechend den Datenschutzvorgaben der Klinik Günzburg gesichert.
Nutzung und
Verarbeitung: Zweck der Nutzung und
Verarbeitung der Daten ist ausschließlich die ordnungsgemäße Vereinsführung und
die Möglichkeiten zum vereinsinternen Kontakt mit den Mitgliedern, wie Versand
von Mitteilungen an die Mitglieder inkl. der Einladung zur
Mitgliederversammlung, sowie zur Einziehung der Mitgliedsbeiträge, bzw. Ausstellung
von Spendenbescheinigungen.
Übermittlung und
Veröffentlichung von Daten: eine Datenübermittlung an Dritte ist nicht
vorgesehen und findet grundsätzlich nicht statt. Ebenso wenig eine
Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Inter- oder Intranet, in der Presse
oder durch Aushang.
Eine Veröffentlichung von Spenden durch natürliche oder
juristischer Personen erfolgt nur auf deren ausdrücklichen Wunsch.
Sperrung und Löschung:
Eine Sperrung oder Löschung von Daten erfolgt nach Ende der Mitgliedschaft oder
auf Wunsch des Mitgliedes. Im Falle einer fortbestehenden Mitgliedschaft wird
auf die Beeinträchtigung der regulären Vereinsarbeit durch die Sperrung oder
Löschung der Daten hingewiesen.